Übungen im Schwarzwildgatter Frankreich
Folgende Termine im Saugatter in 70240 Mailleroncourt Charette sind geplant:
von Ueli und Gaby Bärtschi Tel. 079/519 89 64 (Tel. von Gaby)
Dienstag 26. Dezember 2024
von Sepp Sticher 079/350 89 71
Samstag 25. Januar 2025
Samstag 01.März 2025
Die Ausschreibung für die einzelnen Tage erfolgen noch. Ihr könnt euch au diesem Weg jedoch jetzt schon an einem oder mehreren Tagen einen Platz sichern. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, dass sich jeder selbst einen Termin buchen kann.
Wenn jemand eine Übung in Elgg absolvieren möchte, so soll er sich beim Gewöhnungsgatter in Elgg selber anmelden.
Bei Nachweis-Fragen gibt Roger Bisig und Richard Sätteli gerne Auskunft (Tel unter Vorstand)
Folgende Termine im Saugatter in 70240 Mailleroncourt Charette sind geplant:
von Ueli und Gaby Bärtschi Tel. 079/519 89 64 (Tel. von Gaby)
Dienstag 26. Dezember 2024
von Sepp Sticher 079/350 89 71
Samstag 25. Januar 2025
Samstag 01.März 2025
Die Ausschreibung für die einzelnen Tage erfolgen noch. Ihr könnt euch au diesem Weg jedoch jetzt schon an einem oder mehreren Tagen einen Platz sichern. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, dass sich jeder selbst einen Termin buchen kann.
Wenn jemand eine Übung in Elgg absolvieren möchte, so soll er sich beim Gewöhnungsgatter in Elgg selber anmelden.
Bei Nachweis-Fragen gibt Roger Bisig und Richard Sätteli gerne Auskunft (Tel unter Vorstand)
Schwarzwildgewöhnungsgatter Elgg
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Wichtige Infos:
Geschätzte Mitglieder und Interessierte des SWGG
Mit grosser Freude dürfen wir Ihnen allen mitteilen, dass das Schwarzwildgewöhnungsgatter in Elgg am 12. Mai 2020 wieder eröffnet werden kann.
Wir haben ein entsprechendes Schutzkonzept erstellt und die Übungen laufen unter den speziellen, vom Bundesrat verordneten Covid19-Bestimmungen ab. Mit diesen Einschränkungen und den verordneten Hygienemassnahmen können wir im Moment leben und der Übungsbetrieb kann demnach wieder aufgenommen werden
Jede Hundeführerin und jeder Hundeführer verpflichtet sich mit der Anmeldung, die Bestimmungen und Einschränkungen (siehe Anhang) einzuhalten. Solange die Einschränkungen bezüglich Anzahl und „social distancing“ in Kraft sind, verfahren wir gemäss diesen Regeln. Nach deren Aufhebung (hoffentlich im Verlaufe des Sommers) werden wir im SWGG wieder einen Normalbetrieb fahren können.
Im Namen des Vorstandes des SWGG danke ich Ihnen allen für Ihre Unterstützung und wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse Jean A. Vuilleumier
Präsident SWGG Strassackerstr. 1 CH - 8212 Neuhausen Mobil +41 (0)79 430 14 55 Email praesident@swgg.ch
Liebe Mitglieder der AGJ
Nach Art. 5 (3) des "Reglement für die Ausbildung und den Eignungsnachweis für Jagdhunde im Schwarzwildgewöhnungsgatter"
(https://www.ag-jagdhunde.ch/pdf/PO_EPS_AGJ_20.pdf)
müssen folgende Voraussetzungen und Unterlagen für den Eignungsnachweis mitgebracht werden:
- Heimtierausweis mit Impfnachweisen,
- Original der Ahnentafel oder
- Leistungsheft der SKG/AGJ für Hunde ohne FCI-Ahnentafel,
- Kopien der vorangegangenen Übungen im Schwarzwildgatter.
Aufgrund von Erfahrungen die TKJ Richter im Gatter gemacht werden, wird diese Bestimmung von Hundeführern nur ungenau oder nicht beachtet, was bei den Richtern zu Diskussionen und Mehraufwand führt.
Mit freundlichen Grüssen Walter Müllhaupt
Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen
Technische Kommission (TKJ) www.ag-jagdhunde.ch
Der Präsident: Dr. Walter Müllhaupt, Bellerivestrasse 67, CH-8034 Zürich
Telefon: +41 44 388 55 55 Fax: +41 44 388 55 50 E-Mail: mue@mpx.ch
Geschätzte Mitglieder und Interessierte des SWGG
Mit grosser Freude dürfen wir Ihnen allen mitteilen, dass das Schwarzwildgewöhnungsgatter in Elgg am 12. Mai 2020 wieder eröffnet werden kann.
Wir haben ein entsprechendes Schutzkonzept erstellt und die Übungen laufen unter den speziellen, vom Bundesrat verordneten Covid19-Bestimmungen ab. Mit diesen Einschränkungen und den verordneten Hygienemassnahmen können wir im Moment leben und der Übungsbetrieb kann demnach wieder aufgenommen werden
Jede Hundeführerin und jeder Hundeführer verpflichtet sich mit der Anmeldung, die Bestimmungen und Einschränkungen (siehe Anhang) einzuhalten. Solange die Einschränkungen bezüglich Anzahl und „social distancing“ in Kraft sind, verfahren wir gemäss diesen Regeln. Nach deren Aufhebung (hoffentlich im Verlaufe des Sommers) werden wir im SWGG wieder einen Normalbetrieb fahren können.
Im Namen des Vorstandes des SWGG danke ich Ihnen allen für Ihre Unterstützung und wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse Jean A. Vuilleumier
Präsident SWGG Strassackerstr. 1 CH - 8212 Neuhausen Mobil +41 (0)79 430 14 55 Email praesident@swgg.ch
Liebe Mitglieder der AGJ
Nach Art. 5 (3) des "Reglement für die Ausbildung und den Eignungsnachweis für Jagdhunde im Schwarzwildgewöhnungsgatter"
(https://www.ag-jagdhunde.ch/pdf/PO_EPS_AGJ_20.pdf)
müssen folgende Voraussetzungen und Unterlagen für den Eignungsnachweis mitgebracht werden:
- Heimtierausweis mit Impfnachweisen,
- Original der Ahnentafel oder
- Leistungsheft der SKG/AGJ für Hunde ohne FCI-Ahnentafel,
- Kopien der vorangegangenen Übungen im Schwarzwildgatter.
Aufgrund von Erfahrungen die TKJ Richter im Gatter gemacht werden, wird diese Bestimmung von Hundeführern nur ungenau oder nicht beachtet, was bei den Richtern zu Diskussionen und Mehraufwand führt.
Mit freundlichen Grüssen Walter Müllhaupt
Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen
Technische Kommission (TKJ) www.ag-jagdhunde.ch
Der Präsident: Dr. Walter Müllhaupt, Bellerivestrasse 67, CH-8034 Zürich
Telefon: +41 44 388 55 55 Fax: +41 44 388 55 50 E-Mail: mue@mpx.ch
Bilder: Steven Diethelm